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	<title>Kommentare zu: Ab August 2010 Mindestlohn für Pflegekräfte</title>
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	<description>Wie bieten an: Vermittlung von bulgarischen Haushaltshilfen oder Pflege zu Hause durch Pflegekräfte aus Bulgarien und Osteuropa (24-Stunden-Pflege). Wir garantieren legale und günstige Unterstützung für den privaten Haushalt. Denn: zu Hause ist die Pflege am schönsten.</description>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.haushaltshilfen.biz/ab-august-2010-mindestlohn-fuer-pflegekraefte.html/comment-page-1/#comment-49</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 12:23:55 +0000</pubDate>
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		<description>Lieber Tobias, bei osteuropäischen Pflegekräften steht bei der 24-Stunden-Pflege der Betreuungscharakter klar im Vordergrund. Deshalb findet der Mindestlohn nach unserer Rechtsauffassung hier keine Anwendung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Tobias, bei osteuropäischen Pflegekräften steht bei der 24-Stunden-Pflege der Betreuungscharakter klar im Vordergrund. Deshalb findet der Mindestlohn nach unserer Rechtsauffassung hier keine Anwendung.</p>
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		<title>Von: Tobias</title>
		<link>http://www.haushaltshilfen.biz/ab-august-2010-mindestlohn-fuer-pflegekraefte.html/comment-page-1/#comment-46</link>
		<dc:creator>Tobias</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 18:37:32 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist glatt gelogen, verdammt nochmal! Der Mindestlohn gilt für ALLE Arbeitnehmer, die überwiegend Leistungen der Grundpflege erbringen, ganz egal, ob sie examinierte Fachkräfte sind oder nicht! Grundpflege heisst u.a. : Waschen, Unterstützung beim Wasserlassen , Umlagerung im Rollstuhl oder im Bett, Darreichung von Nahrung (siehe Mindestlohnverordnung: von fachmedizinischen Handlungen ist da überhaupt nicht die Rede!!) Auch für osteuropäische Kräfte gilt der Mindestlohn und ich fordere jeden Arbeitnehmer auf, ihn einzufordern, wenn s sein muss mit Hilfe eines Anwalts! Schluss mit der Ausbeutung!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist glatt gelogen, verdammt nochmal! Der Mindestlohn gilt für ALLE Arbeitnehmer, die überwiegend Leistungen der Grundpflege erbringen, ganz egal, ob sie examinierte Fachkräfte sind oder nicht! Grundpflege heisst u.a. : Waschen, Unterstützung beim Wasserlassen , Umlagerung im Rollstuhl oder im Bett, Darreichung von Nahrung (siehe Mindestlohnverordnung: von fachmedizinischen Handlungen ist da überhaupt nicht die Rede!!) Auch für osteuropäische Kräfte gilt der Mindestlohn und ich fordere jeden Arbeitnehmer auf, ihn einzufordern, wenn s sein muss mit Hilfe eines Anwalts! Schluss mit der Ausbeutung!</p>
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