Nach allgemeinen Schätzungen arbeiten in Deutschland derzeit etwa 100.000 osteuropäische Pflegekräfte in Haushalten. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung besteht jedoch ein Pflege-Bedarf in etwa 145 000 Haushalten.

Der Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa wird im Wesentlichen aus Kostengründen bevorzugt. Deutsche Pflegekräfte, die eine 24-Stunden Pflege im eigenen Haushalt übernehmen, sind für Normalverdiener bzw. -Rentner praktisch nicht finanzierbar: Laut Stiftung Warentest wären hier mit 2.700 € bis 3.200 € zu rechnen. Somit bleibt als Alternative nur ein stationärer Aufenthalt (Pflegeheim), wenn man auf den Einsatz osteuropäischer Kräfte verzichten möchte.

Ein Vorteil der häuslichen Pflege durch eine osteuropäische Pflegerin bzw. einen Pfleger ist die Kostenersparnis gegenüber einer stationären Betreuung, also dem Leben in einem Altenheim. Die Kosten dort sind mit der 24-Stunden Pflege durch einen deutschen Pflegedienstleister vergleichbar, wobei solche Angebote (Betreuung durch Pflegedienst in den eigenen vier Wänden) nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Realität sieht dann so aus, dass das Privatvermögen des pflegebedürftigen Menschen (oft das Haus bzw. die eigene Wohnung) durch den Aufenthalt in einem Altenheim schrittweise aufgebraucht wird. Ist kein nennenswertes Vermögen vorhanden, werden die Kosten durch den Staat, also die Allgemeinheit, übernommen.

Somit ist der Einsatz von Pflegekräften insbesondere für solche Menschen interessant, die über ein gewisses Vermögen verfügen, das anderenfalls aufzubrauchen wäre. Natürlich spielt auch der höhere Lebensstandard eine Rolle, der mit dem Verbleib in der eigenen Umgebung und der individuellen Betreuung einhergeht – verglichen mit der Massenabfertigung in einem Altenheim, wo viele Seniorinnen und Senioren noch nicht einmal über ein Einzelzimmer verfügen. Der Einsatz der Pflegekräfte aus Osteuropa ist hier faktisch alternativlos, wenngleich durch eine sich ändernde Gesetzeslage ab Mai 2011 für Pflegekräfte aus Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind mit einem Engpass auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen ist.

Im Folgenden sollen wir rechtlichen Rahmenbedingungen kurz vorgestellt werden. Für den Einsatz osteuropäischer Pflegekräfte kommen drei rechtliche Varianten in Frage:

  1. Eine osteuropäische Haushaltshilfe wird durch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt
  2. Eine osteuropäische Pflegekraft bietet ihre Dienstleistung selbstständig an
  3. Ein osteuropäischer Pflegedienstleister übernimmt die Pflege mit seinen Arbeitnehmern

Neben diesen drei aufgezeigten Varianten besteht nach unserer Auffassung keine legale Möglichkeit einer Beschäftigung von Pflegekräften.