Im Falle von Haushaltshilfen ist die Versorgung durch den deutschen Arbeitsmarkt besser gesichert als bei Pflegekräften.
Oft wird die Tätigkeit als Haushaltshilfe in Teilzeit ausgeübt, weswegen sie für osteuropäische Arbeitskräfte von vorne herein unattraktiv wird. Denn diese suchen in der Regel ausschließlich Vollzeitstellen.
Ideal ist die Tätigkeit als Haushaltshilfe für Frauen (aber natürlich auch Männer), die nicht bzw. nicht mehr auf eine Vollzeitstelle angewiesen sind und sich ihr Einkommen etwas aufbessern möchten. Etwa wenn der Lebenspartner eine Stelle hat und man neben der Führung des eigenen Haushaltes gerne noch etwas aktiv sein würde. Natürlich bietet sich die Tätigkeit auch für Rentner an.
Wir vermitteln Haushaltshilfen
Wir bieten interessierten Haushalten in Deutschland, Österreich und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vermittlung von Haushaltshilfen aus Bulgarien an. Wichtig: Hierbei werden keine Pflegedienstleistungen erbracht, und eine Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist durch Haushaltshilfen nicht möglich. Sollten Sie entsprechenden Bedarf haben, lesen Sie sich bitte die Informationen aus der Rubrik Pflegekräfte, insbesondere den Beitrag 24-Stunden-Pflege durch.
Mit welche Kosten können Sie rechnen, wenn Sie eine Haushaltshilfe aus Bulgarien anstellen möchten? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, deshalb bitten wir Sie, uns einfach eine Anfrage zukommen zu lassen. Wir werden Ihnen dann ein unverbindliches Angebot erstellen bzw. offene Fragen telefonisch oder per E-Mail klären.
Anders als im Fall der Pflegedienstleistung vermitteln wir die Haushaltshilfen, die dann direkt ein Angestelltenverhältnis mit dem Auftraggeber eingehen. Damit sind die vermittelten Haushaltshilfen Ihnen gegenüber weisungsgebunden, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen in Deutschland abgeführt werden. Die Entsendung von Haushaltshilfen aus Bulgarien nach Deutschland (d.h. die Erbringung der Dienstleistung „Haushaltshilfe“ durch Personal, das in Bulgarien angestellt und sozialversichert ist) erscheint uns rechtlich bedenklich und könnte durch deutsche Behörden als in Deutschland sozialversicherungspflichtige Tätigkeit interpretiert werden, deshalb raten wir davon ab.
Für diese Vermittlung fällt, abhängig von der Komplexität der Vermittlung, eine einmalige Vermittlungsgebühr an, durch die wir uns finanzieren. Im Falle von Problemen während der Beschäftigungsdauer stehen wir selbstverständlich als Ansprechpartner bereit.
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