Der Bedarf nach ausgebildeten Pflegekräften wächst und wächst. Nicht zuletzt der demografische Wandel (mehr alte Menschen mit Pflegebedarf, gleichzeitig treten zahlenmäßig immer schwächere Jahrgänge in den Arbeitsmarkt ein) trifft das Gesundheitswesen doppelt. Alte sind nicht nur auf Pflege angewiesen, sondern haben grundsätzlich einen höheren Bedarf an gesundheitlichen Dienstleistungen. Beste Berufschancen also im Gesundheitswesen! Bei aller Kritik an Arbeitszeiten und Gehalt – Jobs gibt es hier bereits jetzt mehr als genug.

Wie ist das Medizinstudium im Detail aufgebaut?

Parallel wird auch die Nachfrage nach Medizinern wird weiter zunehmen. Aus diesem Grund möchten wir diese interessante Infografik zum Medizinstudium in Deutschland veröffentlichen. Der Zugang zum Medizinstudium ist aufgrund der Wartesemesterregelung und der Berücksichtigung einer abgeschlossenen relevanten Ausbildung auch und gerade für Pflegefachkräfte eine Option – wenn ein (Fach-)Abitur vorhanden ist. Also nicht von den 1.0-Abiturnoten abschrecken lassen, die gefordert werden – nur ein kleiner Teil der Studienplätze wird ausschließlich auf Basis der Abinote vergeben.

Infografik zum Medizinstudium in Deutschland

Infografik Medizinstudium in Deutschland

Infografik Medizinstudium in Deutschland

Eine Infografik von medigate, dem Spezialisten für das Medizinstudium in Bulgarien. Quelle: https://www.medigate.eu/infografiken/medizinstudium-in-deutschland/

Zum Jahresbeginn wurden in der Pflege durch Gesundheitsminister Spahn sogenannte Personaluntergrenzen eingeführt. Diese beinhalten eine Mindestmaß an Personalausstattung, dass nicht unterschritten werden darf. Nun, einige Monate später, hat man erste Erkenntnisse hierzu.

Vorab: Die Personaluntergrenzen werden von den meisten Krankenhäusern eingehalten, laut Deutsche Krankenhausgesellschaft bei 96 Prozent der Krankenhäuser im zweiten Quartal 2019.

Problem: Pflegekräfte werden einfach „verschoben“

Doch laut Deutschem Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2019; 116(35-36): A-1526 / B-1260 / C-1240) ist das nur die eine Hälfte der Wahrheit: Die Zahlen erscheinen deshalb so gut, weil Krankenhausbetreiber einiges an Kreativität entwickelt haben und die Pflegekräfte gezielt den Sektoren zuordnen, für die Personaluntergrenzen gelten. Dies sind eben nicht alle, wodurch es in anderen Bereichen ohne solche Regelungen eine zum Teil drastische Unterbesetzung gibt.

Erstens können viele Krankenhäuser die Grenzwerte in diesen Abteilungen nur einhalten, indem sie Pflegepersonal aus anderen Abteilungen abziehen, in denen es noch keine Untergrenzen gibt. Zweitens werden die Untergrenzen mancherorts zu Obergrenzen: Krankenhäuser senken ihren Pflegepersonalschlüssel dabei auf die Grenzwerte ab, um Kosten zu sparen. Und drittens sorgt alleine die Einführung der Untergrenzen noch nicht dafür, dass mehr Pflegepersonal auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

In der Diskussion ist nun die Einführung eines Pflegepersonal-bemessungsinstrument (PPBI) bis zum Ende des Jahres, das den globalen Pflegebedarf eines Krankenhauses besser ermitteln und dem Verschiebebahnhof ein Ende bereiten soll.

Wie sollen die 40.000 unbesetzten Stellen in der Pflege gefüllt werden, um die Pflegequalität zu verbessern? Bundesgesundheitsminister hat einen Plan: Er beabsichtigt, neue Abkommen mit Drittstaaten abzuschließen, um Fachkräfte anzuwerben.

Kosovo, Vietnam und Philippinen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, noch im Jahr 2019 mit zwei bis drei Ländern, die nicht der EU angehören, Abkommen über die Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte abschließen zu wollen. „Es geht mir nur um Länder, die selbst noch einen Überschuss an jungen Leuten haben“, äußerte sich die Nachwuchshoffnung der CDU beim Unternehmertag in Duisburg. In Frage kämen Länder wie das Kosovo, die Philippinen und Vietnam.

Berufliche Anerkennung erleichtern

Die Zuwanderung sei nach Spahns Ausführungen ein Weg, um den in Deutschland akuten Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. 2018 fehlten rund 40.000 Fachkräfte, wobei die meisten unbesetzten Stellen in der Altenpflege zu verzeichnen sind. Vorab müssten die Fachkräfte in den jeweiligen Ländern nach deutschen Standards geschult oder in Deutschland nachgeschult werden müssen. Auch solle nach Spahns Wünschen die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigt würde.


Das Jahr 2016 hat grade begonnen –  und bringt einige Neuerungen im Bereich der Gesundheit und Pflege mit sich. Nicht nur Reformen bestehende Gesetze werden in Angriff genommen, sondern auch völlig Neue entworfen. Wichtige Punkte sind hierbei die Verbesserung der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz), sowie dem steigenden Bedarf an Pflegepersonal entgegen zu wirken (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Damit soll die Versorgung im Krankenhaus, sowie die Pflegebedingungen zu Hause von bedürftigen Personen grundlegend verbessert werden.

Krankenhausstrukturgesetz

Bereits im November des Jahres 2015 wurde dieses Gesetz verabschiedet und soll mit 1. Januar 2016 in Kraft treten. Ziel ist es, die Qualität und Finanzierung der Krankenhäuser zu verbessern. Erfolgen soll dies durch eine Aufstockung des Personals und höhere Fördergelder.

Damit Krankenhäuser in Zukunft mehr Pflegepersonal einstellen können, erhalten sie durch das sogenannte „Pflegestellen-Förderprogramm“ alleine in den Jahren 2016 – 2018 Fördergelder in der Höhe von insgesamt 660 Millionen Euro. Dadurch soll v.a. die „Pflege am Bett“ verbessert werden. Für die folgenden Jahre stehen diesen weiterhin jährlich 330 Millionen zur Verfügung. Zusätzlich wird es ab 2017 den „Versorgungszuschlag“ in der Höhe von 500 Millionen geben, womit die Pflegeausstattung der Krankenhäuser regelmäßig verbessert werden soll. Diese Summe wird anteilsmäßig nach der Höhe der Pflegepersonalkosten auf die Krankenhäuser verteilt.

Unerwähnt bleiben darf nicht, dass die Ausgaben für die Kostenträger durch das Krankenhausstrukturgesetz steigen werden, wobei allerdings 90% dieser Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Alleine im Jahr 2016 werden die Einnahmen der deutschen Krankenanstalten um 0,9 Milliarden Euro, in Zukunft sogar noch mehr steigen: für 2017 werden Einnahmen von 1,9 Milliarden prognostiziert und bis 2020 sollen die Zahlen einen Höhepunkt von rund 2,5 Milliarden erreichen. Dem gegenüber stehen strukturelle Neuerungen, die wiederum zu sinkenden Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe führen sollen. Dazu zählen beispielsweise das Einholen von zweiten Meinungen vor Eingriffen oder diverse Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Mit diesem Gesetz soll der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert werden, womit sowohl alle psychisch, als auch physisch pflegebedürftigen Personen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherungen erhalten sollen. Da diese oft von Angehörigen gepflegt werden, wird diesen Privatpersonen in Zukunft ein Anspruch auf Beratung eingeräumt um die Pflege besser durchführen zu können.

Außerdem werden die 5 Pflegegrade (wer ist wie pflegebedürftig?) bundesweit neu definiert, womit auch alle deutsche Bundesländer verpflichtet sind, die Verträge über die Versorgung anzupassen. Vor dieser Neueinführung sind die Träger der Pflegeeinrichtungen und -kassen, sowie Sozialhilfeträger verpflichtet Überprüfungen bzgl. der Personalstrukturen durchzuführen und ggf. an die neuen Standards anzupassen. Bis zum 30. September 2016 müssen neue Pflegesätze von den Einrichtungen (das Entgelt, das die Kostenträger an die Pflegeeinrichtungen entrichten müssen) beschlossen werden. Außerdem soll bis 2020 auch ein System zur Messung des künftigen Personalbedarfs entwickelt werden, um diesen in Zukunft besser befriedigen zu können.

Bereitschaftsdienst gehört für viele der bundesweit etwa 950.000 in der Pflegebranche Beschäftigten zum beruflichen Alltag mit dazu. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden, dass Pflegekräfte auch für diese Bereitsschaftszeiten Anspruch auf den vollen Mindestlohn haben. Der Mindestlohn in der Pflegebranche war im August 2010 eingeführt worden.

In der Begründung hieß es, das Mindestentgelt sei laut Gesetz „je Stunde“ festgelegt und knüpfe damit an die Arbeitszeit an. Dazu gehörten auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst, weil sich der Beschäftige dann an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten müsse, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Betroffene haben nun die Chance, ein Jahr rückwirkend Ansprüche geltend machen. Entscheidend ist also nicht die reine Arbeitszeit (im engeren Sinne – denn auch Bereitschaft bedeutet ja nicht „Freizeit“).

Entschieden wurde über die Klage einer Mitarbeiterin eines privaten Pflegedienstes in Baden-Württemberg. Sie war unter anderem für die Pflege und Betreuung von zwei dementen Frauen in zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten verantwortlich. In diesen Arbeitsphasen wohnte sie auch im Haus der zu Betreuenden. Die Nachtzeit wollte der Arbeitgeber als Arbeitsbereitschaft jedoch nicht bezahlen: Die Pflegerin habe nicht tatsächlich rund um die Uhr gearbeitet und Bereitschaftsdienste könnten per Arbeitsvertrag geringer vergütet werden.

Klägerin erhält Gehalt nachgezahlt

Dem schlossen sich die obersten deutschen Arbeitsrichter mit Blick auf die Regelungen für die Pflegebranche nicht an. Vereinbarungen auf Ebene der Arbeitsverträge, die reduzierte Stundenlöhne vorsehen, seien unwirksam, entschieden die Erfurter Richter und gewährten der Klägerin einen Anspruch auf Nachzahlung von 2200,- Euro für die drei Monate im Jahr 2010. Der Arbeitgeberverband Pflege unterstützte den Richterspruch. Mit der neuen Regelung zum Pflege-Mindestlohn ab 1. Januar sei bereits klar festgelegt worden, „Bereitschaftszeiten sind als Arbeitszeiten zu werten“, wird Verbandssprecher Steffen Ritter auf Tagesschau.de zitiert. Mit einer Flut an Nachforderungen rechne der Verband nicht. Die meisten Arbeitgeber hätten das schon in der Vergangenheit korrekt gehandhabt. Ritte sagte zudem, ihm seien keine weiteren Klagen zu diesem Thema bekannt.

Bei drei viertel der Fälle, in denen Eltern zu Hause von ihren Kindern gepflegt werden, erfolgt die Pflege durch eine einzige Person. Dies gilt auch bei Mehrkindfamilien. Und wie zu erwarten war, ist dies in den meisten Fällen eine Tochter, dreimal so häufig kümmern sich diese um pflegebedürftige Mütter oder Väter, verglichen mit Söhnen.

Die fand der Soziologe Marcel Raab in einer Studie heraus. Er arbeitet für das Wissenschaftszentrum Berlin und wertete gemeinsam mit Henriette Engelhardt und dem Soziologen Thomas Leopold von der Universität Amsterdam Daten der amerikanischen „Health and Retirement Study“ für die Jahre 1998 bis 2008 aus. Die Studie bezieht sich auf amerikanische Familien, für Deutschland stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung.

In den USA wurden 2452 Eltern-Kind-Paaren aus 641 Familien im Übergang zur Pflegephase befragt. Bei Beginn der Pflege sind die Eltern im Schnitt 77 Jahre, die pflegenden Kinder 49 Jahre. Die Geschwister, die in der Nähe des Wohnorts der Eltern leben, pflegen deutlich häufiger. Außerdem ist erkennbar, dass erstgeborene Kinder stärker in die Verantwortung genommen werden.

Auch wenn diese Zahlen nicht eins zu eins für Deutschland übernommen werden könnten, dürfte die Tendenz auch hierzulande vergleichbar sein. Pflege in der Familie bleibt weiterhin Frauensache.

In ihrer jüngsten Engpassanalyse, in der die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufe mit dem größten Missverhältnis zwischen Arbeitskräftenachfrage und -angebot miteinander vergleicht, wird ein massiver Mangel an examinierten Altenpflegekräften festgestellt. Die Daten

Der Mangel, für die Daten aus der zweiten Jahreshälfte Jahr 2012 verwendet wurden, ist bei examinierten Fachkräften und Spezialisten besonders ausgepräft. Er zeigt sich ausnahmslos in allen Bundesländern.

Gegenüber der letzten Untersuchung vom Juni 2012 hat sich die Situation erneut verschlechtert, so die BA. Demnach sind Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte im Bundesdurchschnitt 124 Tage vakant (+56 Prozent gegenüber dem Durchscnnitt aller Berufe). Auf 100 gemeldete Stellen kommen rechnerisch nur noch 35 Arbeitslose, was einen Rekordwert darstellt. Zum Vergleich: Bei Humanmedizinern, die auch als Beruf mit einem akuten Fachkräftemangel gezählt werden, kommen auf 100 gemeldete Stellen immerhin 98 Arbeitslose, bei examinierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften liegt das Verhältnis bei 72 Arbeitslosen je 100 gemeldeten Arbeitsplätzen, wobei in diesem Fall die Situation in den ostdeutschen Bundesländern merklich besser als in Westdeutschland sei.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU wird der Pflegebranche laut Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) keinerlei Auftrieb geben. Im Hamburger Abendblatt wies der Minister am 2. Mai darauf hin, dass das Grundproblem in der Pflege, der Mangel an Fachkräften, nicht durch Personal aus Osteuropa behoben werden könne. „Fachkräfte aus Osteuropa suchen berufliche Perspektiven eher in anderen europäischen Ländern“, so der Gesundheitsminister seine Prognose.

Minister Philipp Rösler

Minister Philipp Rösler (Foto: Bundesgesundheitsministerium)

Seit Mai 2011 ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit für zahlreiche mittel- und osteuropäische Staaten auch in Deutschland ohne gesetzliche Restriktionen gegeben. Bulgarien und Rumänien sind als die einzigen EU-Staaten hiervon nicht betroffen, für Arbeitnehmer auf diesen beiden Ländern ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach wie vor beschränkt.

Der FDP-Politiker forderte, den Pflegeberuf in Deutschland zu stärken. „Wir müssen bei der Pflege zuallererst unsere Hausaufgaben in Deutschland selbst erledigen, das vorhandene Potenzial an Fachkräften stärker fördern und junge Menschen für den Pflegeberuf gewinnen“. Hierbei zählte Rösler bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal, eine stärkere gesellschaftliche Würdigung des Berufs, aber auch eine ausreichende Bezahlung auf, denn „der Mindestlohn in der Pflege kann nur eine Untergrenze sein“, so der zukünftige FDP-Vorsitzende gegenüber der Zeitung.

Der relativ niedrige Pflegemindestlohn und das damit zusammenhängende durchschnittliche Gehalt (der Mindestlohn in der Pflege beträgt derzeit 8,50 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 7,50 Euro in Ostdeutschland) hält viele Menschen davon ab, sich für eine Berufslaufbahn im Pflegebereich zu entscheiden.

Die Bundesregierung beabsichtige, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, „etwa indem wir die Kranken- und Altenpflegeausbildung zusammen führen und das Berufsbild verbessern wollen“, so Rösler weiter. Er sehe auch keine Gefahr, dass durch die mittel- und osteuropäische Konkurrenz aus Polen, Ungarn, der Slowakei und weiteren Staaten, in denen die Arbeitnehmer jetzt jeder Tätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachgehen können, eine Abwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege entstehen könne.

Anlässlich des Pflege-Dialogs, zu dem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler am 14. Februar 2011 eingeladen hatte, wurde die Unterstützung pflegender Angehöriger thematisiert. Mehr als 2,2 Millionen Menschen sind derzeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig, davon werden zwei Drittel von Angehörigen zu Hause gepflegt, zumeist von Ehepartnern und Töchtern. Dies gilt auch für die 1,2 Millionen Demenzkranken in Deutschland, von denen nur ein Teil Leistungen der Pflegeversicherung erhält.

Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „So wichtig dieser Dialog ist, so verliere ich doch langsam die Geduld. Seit 2009 liegen sorgfältig ausgearbeitete und abgestimmte Vorschläge einer Expertenkommission zur Reform der Pflegeversicherung auf dem Tisch. Diese Vorschläge sehen etwa vor, dass der besondere Betreuungs- und Pflegebedarf Demenzkranker im Rahmen der Pflegeversicherung anerkannt wird. Dies muss endlich umgesetzt werden.“

Deutschen Alzheimer Gesellschaft bemängelt Pflege Demenzkranker

Im Einzelnen sagte Heike von Lützau-Hohlbein zur notwendigen Entlastung pflegender Angehöriger: „Als Selbsthilfeorganisation kennen wir die besonderen Belastungen pflegender Angehöriger, und das sind oft 80-jährige Ehefrauen. Der ‚24-Stunden-Tag’ ist sprichwörtlich geworden. Deshalb fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft eine am individuellen Bedarf orientierte, wohnortnahe und bezahlbare Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegende haben schon jetzt einen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn sie krank sind oder Erholung brauchen. Doch dieser Anspruch muss flexibler genutzt werden können, und wir brauchen mehr geeignete Angebote. Kuren für Angehörige und Pflegebedürftige müssen ermöglicht werden, ähnlich wie Mutter-Kind-Kuren. Ferner muss Pflegezeit angemessen bei den Rentenansprüchen angerechnet werden“.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz mit Sitz in Berlin ist der Bundesverband von regionalen Alzheimer Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Nummer 01803 – 171017.

Gestern war die Pflege ein Thema im deutschen Fernsehen.

Angst vor dem Heim. Wird gute Pflege unbezahlbar – Unter diesem Titel diskutierte die beliebte Talkshow-Moderaton Maybrit Illner in ihrer TV-Sendung am 18.11.2010 mit den Studiogästen Heiner Garg (stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Schleswig-Holstein und FDP-Mitglied), Bernd Meurer (Pflegeheimbetreiber, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste), Norbert Blüm (ehemaliger Bundesminister für Soziales), Martin Bollinger (Altenplfeger und Gutachter für Pflegeeinrichtungen), der ehemaligen TV-Moderatorin Sophie Rosentreter und Peer Juhnke, Sohn des berühmten Schauspielers Harald Juhnke, Pflegekritiker und Orthopäde.

Renate Föry (seniocare24) verteidigte bei Maybrit Illner die Pflege aus Osteuropa

Renate Föry (seniocare24) verteidigte bei Maybrit Illner die Pflege aus Osteuropa

Neben den Diskutanten konnte sich mit Renate Föry, Chefin von „Seniocare24“, die Seniorenbetreuung durch polnische Hilfskräfte in Deutschland anbietet, auch eine Kollegin aus der Pflegevermittlungsbranche in der ZDF-Sendung zu Wort melden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) erwartet nach dem Wegfall der Arbeitsbeschränkungen für Arbeitnehmer aus Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind, im kommenden Jahr 2011 einen Rückgang der Schwarzarbeit im Pflegebereich. Der Altenpfleger Martin Bollinger zeigte sich kritisch und pessimistisch: Die Gesellschaft müsse den Stellenwert der Pflege neu definieren, das sei mit Heimplätzen und Pflegekräften allein seien aber nicht mehr zu leisten. Er forderte mehrfach zu mehr bürgerschaftlichem Engagement auf, um die Zukunftsaufgabe Pflege zu meistern.

Peer Juhnke riet, auch aufgrund der negativen Erfahrungen, die er mit seinem Vater in einer stationären Pflegeeinrichtung gemacht hatte, die eigenen Angehörigen so lange wie möglich in den vertrauten vier Wänden zu pflegen. Einen Umzug in die fremde Umgebung eines Pflegeheims sollte man vielen Pflegebedürftigen eigentlich nicht zumuten.

Seniocare24-Chefin Renate Föry gab gute Argumente für osteuropäische Pflege

Renate Föry von Seniocare24 führte aus, dass eine 24-Stunden-Betreuung durch ihre Mitarbeiter monatlich 1400,- bis 1800,- Euro kostet – gegenüber 4000,- bis 5000,- Euro, die laut Moderatorin Illner für eine vergleichbare deutsche Pflege monatlich anfallen würden. Laut Föry würden ihre polnischen Pflegerinnen davon 800,- bis 1000,- Euro netto erhalten und damit deutlich mehr als für eine vergleichbare Tätigkeit in Polen.

Die Pflegeunternehmerin von Seniocare24 wies darauf hin, dass die eingesetzten Pflegerinnen nur nicht-fachmedizinische Hilfe leisten dürften, sie ersetzten damit praktisch die Pflege durch ein Familienmitglied. Komplexere Aufgaben wie Spritzen setzen oder den Verband zu wechseln würden durch den Pflegedienst übernommen. Seniocare24 setzt anscheinend ausschließlich auf die Möglichkeit einer Entsendung von Pflegerinnen, die in Polen angemeldet sind und für die dort auch Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden.

Insgesamt wiesen alle Teilnehmer der Veranstaltung darauf hin, dass die Gewährleistung einer menschenwürdigen Pflege in den nächsten Jahren einen massiven Kraftaufwand erfordern wird. Die Überalterung der Gesellschaft sei nicht mehr umzukehren, jetzt müsste man an Konzepten arbeiten, mit denen man dieser Entwicklung begegnen könne.

Hierzu stellen wir fest:

Entsandte Pflegekräfte aus Osteuropa, wie hier exemplarisch am Fall von Seniocare24 dargestellt, sind eine wichtige, um nicht zu sagen eine unverzichtbare Größe in der Sicherstellung der Pflege alter Menschen in Deutschland. Je länger Menschen in ihrer vertrauten Umgebung leben können, um so günstiger sind sie für die Gesellschaft – und haben dabei eine deutlich höhere Lebensqualität als in einer stationären Einrichtung. Pflegerinnen aus Polen und Osteuropa sollten gesellschaftlich endlich die Anerkennung erhalten, die ihnen gebührt.

Der von Renate Föry beschriebene Weg einer Entsendung von Pflegepersonal ist auch unserer Meinung das der zu wählende Weg. An diesem bewährten Konstrukt scheint die Unternehmerin auch nach der Aufhebung der beschränkung für polnische Pflegekräfte festzuhalten. Hier finden Sie weitere Informationen zur Entsendung von Pflegerinnen und der rechtlich sicheren Erbringung von pflegenahen Dienstleistungen.

Im ZDF (auch auf dessen Internetseite) wurde der Eindruck erweckt, dass die Einschränkungen für sämtliche osteuropäischen Pflegerinnen im nächsten Jahr wegfallen werden. Hierzu stellen wir fest, dass für Personal aus Rumänien und Bulgarien auch in den Folgejahren noch Beschränkungen weitergelten werden. Die Entsendung ist hiervon jedoch in keiner Weise beeinträchtigt.