Mindestlohn in der Pflege
Ab August 2010 gelten die neuen Mindestlöhne für Pflegekräfte. Sie soll die deutshce Pflegebranche unter anderem vor Pflegerinnen aus Osteuropa schützen.
Für die mehr als 600.000 Beschäftigte in der Pflegebranche wird ab August 2010 ein Mindestlohn gelten. Der neu eingeführte Mindestlohn für Pflegekräfte beträgt pro Stunde mindestens 8,50 Euro im Westen Deutschlands und Berlin sowie 7,50 Euro im Osten. Rechtliche Grundlage ist eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die das Bundeskabinett am 14. Juli 2010 verabschiedet hat. Der Bundestag muß nicht mehr zustimmen, die Verordnung ist damit sofort wirksam, aber vorerst bis Ende 2014 befristet. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt zum Januar 2012 und zum Juli 2013 um jeweils 25 Cent, so dass er ab Mitte 2013 9 Euro im Westen und 8 Euro im Osten beträgt.
Wie die FAZ berichtet, gilt der Mindestlohn nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen – wie das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Hauswirtschaftskräfte oder Betreuer für Demenzkranke sind hiervon nicht betroffen.