Der Großteil der in Deutschland tätigen Pflegekräfte aus Polen, Rumänien, Bulgarien und weiteren osteuropäischen Staaten ist nicht im Bereich der Kranken- oder Altenpflege diplomiert. Dadurch dürfen diese Pflegekräfte auch nicht im Bereich der sogenannten Behandlungspflege aktiv werden. Darunter fallen beispielsweise Maßnahmen wie die Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruckmessung, Blutentnahme, Versorgung von Kathetersystemen, Prophylaxemaßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Risikosituationen (Dekubitus) und Wundversorgung.
Möglich ist lediglich die sogenannte Grundpflege, die seit kurzem auch durch Haushaltshilfen geleistet werden darf, wir wir im Rahmen einer Pflegedienstleistung aber selbstverständlich auch als Dienstleistung erbringen.
Unter der Grundpflege versteht der Gesetzgeber Aufgaben, die im Zusammenhang mit den üblichen Hauswirtschaftstätigkeiten stehen. Das wären zum Beispiel
- Hilfestellungen bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Ernährung
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mobilität
Bei solchen Tätigkeiten wird kein besonderes Gefährdungpotential für den pflegebedürftigen Menschen gesehen, dementsprechend ist eine spezielle Qualifizierung (Ausbildung und Prüfung) nicht vorgeschrieben.