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In Deutschland ist der Beruf der Haushaltshilfe ein wichtiger Bestandteil des Alltags vieler Familien, älterer Menschen und beruflich stark eingebundener Haushalte. Dennoch ist der Beruf nicht einheitlich geregelt oder an eine spezifische Berufsausbildung gebunden. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person, die körperlich in der Lage ist, haushaltsnahe Dienstleistungen zu erbringen – wie Putzen, Bügeln, Einkaufen oder Kochen – als Haushaltshilfe arbeiten kann. Es gibt jedoch verschiedene Wege, sich für diese Tätigkeit zu qualifizieren oder sich weiterzubilden.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass keine formale Berufsausbildung zwingend notwendig ist, um als Haushaltshilfe zu arbeiten. Viele Haushaltshilfen sind Quereinsteiger, die auf Basis von praktischer Erfahrung in privaten Haushalten oder durch Eigeninitiative Kenntnisse im Bereich Haushaltsführung erworben haben. Dennoch gibt es offizielle Ausbildungsberufe und Qualifizierungsmaßnahmen, die eine solide Grundlage für diese Tätigkeit schaffen können.
Ein möglicher Ausbildungsweg ist der Beruf der Hauswirtschafterin bzw. des Hauswirtschafters. Diese dreijährige duale Ausbildung ist staatlich anerkannt und vermittelt fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Ernährung, Hygiene, Reinigung, Textilpflege, Vorratshaltung sowie in der Betreuung von Menschen. Absolvent dieser Ausbildung können sowohl in privaten Haushalten als auch in sozialen Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Kindertagesstätten arbeiten. Der Abschluss bietet nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ein höheres Maß an Professionalität.
Neben der Ausbildung zur Hauswirtschafterin gibt es auch die Möglichkeit, eine Weiterbildung zur Fachkraft für Haushaltsführung oder zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI zu absolvieren, insbesondere für Personen, die in der Pflege von älteren oder hilfsbedürftigen Menschen tätig sein möchten. Solche Kurse vermitteln wichtige Inhalte wie Grundkenntnisse in Erster Hilfe, Kommunikation, Haushaltsführung und dem Umgang mit Menschen mit Demenz. Diese Qualifikation ist besonders dann hilfreich, wenn man als Haushaltshilfe im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Betreuung arbeitet.
Legal und kostengünstig: Anmeldung über die Minijob-Zentrale
In manchen Fällen beschäftigen Familien Haushaltshilfen legal über die Minijob-Zentrale, wobei diese bis zu 538 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen können (Stand 2025). Auch wenn keine Ausbildung erforderlich ist, wird häufig Zuverlässigkeit, Gründlichkeit und Diskretion erwartet. Viele Arbeitgeber legen außerdem Wert auf Referenzen oder Nachweise über frühere Tätigkeiten.
Ein weiteres Angebot stellt die IHK-Zertifizierung dar. Verschiedene Industrie- und Handelskammern bieten Qualifizierungsmaßnahmen oder Kurse für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Auch Volkshochschulen und private Bildungsträger ermöglichen Schulungen, zum Beispiel zu Themen wie Reinigungsmittelkunde, Zeitmanagement oder Kundenkommunikation.
Insgesamt ist eine Ausbildung also nicht erforderlich, aber durchaus hilfreich, insbesondere wenn man in einem anspruchsvollen Haushalt angestellt wird (was sich auch auf das Gehalt auswirken sollte). Auch wenn keine spezifische Berufsausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, existieren in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, sich auf eine Tätigkeit als Haushaltshilfe vorzubereiten oder weiterzubilden. Eine formale Qualifikation ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, das Vertrauen potenzieller Auftraggeber erhöhen und zu einer faireren Bezahlung beitragen.