Mindestlohn für Pflegekräfte

Ab August 2010 gelten die neuen Mindestlöhne in der Pflegebranche

Für die mehr als 600.000 Beschäftigte in der Pflegebranche wird ab August 2010 ein Mindestlohn gelten. Der neu eingeführte Mindestlohn für Pflegekräfte beträgt pro  Stunde mindestens 8,50 Euro im Westen Deutschlands und Berlin sowie 7,50 Euro im Osten.  Rechtliche Grundlage ist eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die das Bundeskabinett am 14. Juli 2010 verabschiedet hat. Der Bundestag muß nicht mehr zustimmen, die Verordnung ist damit sofort wirksam, aber vorerst bis Ende 2014 befristet. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt zum Januar 2012 und zum Juli 2013 um jeweils 25 Cent, so dass er ab Mitte 2013 9 Euro im Westen und 8 Euro im Osten beträgt.

Wie die FAZ berichtet, gilt der Mindestlohn  nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen – wie das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Hauswirtschaftskräfte oder  Betreuer für Demenzkranke sind hiervon nicht betroffen.

Hierzu stellen wir fest:

Für Osteueorpäische Kräfte, die im Rahmen der 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden, findet der Mindestlohn keine Anwendung, wenn sich deren Aufgaben auf die Betreuung von Seniorinnen und Senioren beschränken. Das bedeutet, dass fachmedizinische Handlungen wie z.B. der Wechsel von Verbänden oder der Austausch eines Katheters nicht erbracht werden dürfen. Unter diesen Umständen ist der Mindestlohn für die Pflegerinnen (die nicht als examininierte Fachkräfte eingesetzt werden) irrelevant.

2 Kommentare zu „Ab August 2010 Mindestlohn für Pflegekräfte“

  • Tobias says:

    Das ist glatt gelogen, verdammt nochmal! Der Mindestlohn gilt für ALLE Arbeitnehmer, die überwiegend Leistungen der Grundpflege erbringen, ganz egal, ob sie examinierte Fachkräfte sind oder nicht! Grundpflege heisst u.a. : Waschen, Unterstützung beim Wasserlassen , Umlagerung im Rollstuhl oder im Bett, Darreichung von Nahrung (siehe Mindestlohnverordnung: von fachmedizinischen Handlungen ist da überhaupt nicht die Rede!!) Auch für osteuropäische Kräfte gilt der Mindestlohn und ich fordere jeden Arbeitnehmer auf, ihn einzufordern, wenn s sein muss mit Hilfe eines Anwalts! Schluss mit der Ausbeutung!

  • admin says:

    Lieber Tobias, bei osteuropäischen Pflegekräften steht bei der 24-Stunden-Pflege der Betreuungscharakter klar im Vordergrund. Deshalb findet der Mindestlohn nach unserer Rechtsauffassung hier keine Anwendung.

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