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Wenn Sie dauerhaft in Deutschland in der Pflegebranche arbeiten möchten, benötigen Sie eine offizielle Berufszulassung. In der Regel müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein, um als Pflegekraft in Deutschland tätig sein zu dürfen:

Anerkennung des Abschlusses

Ihr im Herkunftsland erworbener Pflegeabschluss muss in Deutschland anerkannt werden. Die zuständige Behörde prüft, ob Ihr Abschluss dem deutschen Standard entspricht. Falls nicht, besteht die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang abzulegen, um einen gleichwertigen Wissensstand nachzuweisen. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der entsprechenden Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Die Anerkennung, die Ihnen dort erteilt wird, gilt bundesweit.

Ausreichende Deutschkenntnisse

Je nach Bundesland müssen Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.

Gesundheitliche Eignung

Pflegekräfte sind körperlich erheblichen Anstrengungen ausgesetzt. Sie müssen durch ein ärztliches Attest eines deutschen Arztes nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund sind und somit für den Beruf als Pflegekraft geeignet sind.

Persönliche Eignung und Verlässlichkeit

Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Straffreiheit. Abhängig von Ihrer Situation können Sie diesen entweder durch ein Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.

Noch eine wichtige Information: Für die Anerkennung ist nicht die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend, sondern der Ort, an dem der Abschluss erworben wurde.

Für welche Berufe gelten diese Anforderungen?

In der Pflegebranche gibt es mehr Berufsbezeichnungen als die der bekannten Gesundheits- und Pflegekraft. Für folgende Pflege- und Gesundheitsfachberufe ist die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von EU- und Drittstaaten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen möglich:

  • Anästhesietechnische:r Assistent:in (ATA)
  • Desinfektor:in
  • Diätassistent:in
  • Ergotherapeut:in
  • Familienpfleger:in
  • Hebamme
  • Hygienekontrolleur:in
  • Logopäde:in
  • Masseur:in und med. Bademeister:in
  • Medizinisch-technische:r Assistent:in für:
    – Funktionsdiagnostik
    – Laboratorium
    – Radiologie
    – Veterinärmedizin
  • Notfallsanitäter:in
  • Operationstechnische:r Assistent:in (OTA)
  • Orthoptist:in
  • Pflegefachassistent:in
  • Pflegefachfrau/-mann
    – Altenpfleger:in
    – Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Pharmazeutisch-technische:r Assistent:in
  • Physiotherapeut:in
  • Podologe:in
  • Sozialmedizinische:r Assistent:in
  • Fachweiterbildung Gesundheits- und Krankenpflege:
    – Hygiene
    – Intensivpflege und Anästhesie
    – Operationsdienst
    – Psychiatrische Pflege

Für Pflegefachfrauen,-männer und Hebammen, die Ihren Berufsabschluss nach Beitritt des Ausbildungsstaates in die Europäische Union erworben haben, besteht die Möglichkeit der automatischen Anerkennung.

Möglichkeit des Anpassungslehrgangs

Ein Anpassungslehrgang stellt eine mögliche Maßnahme zur Kompensation im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsausbildung dar. Alternativ zum Anpassungslehrgang haben Sie die Möglichkeit, eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung abzulegen.

Der Anpassungslehrgang kann sowohl theoretisch-praktischen Unterricht als auch praktische Ausbildungsstunden beinhalten.

Das Ziel des Lehrgangs besteht darin, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufs nachweisen können.

Eine der wichtigsten Ursachen für dieses Problem ist der Mangel an Wertschätzung für Pflegeberufe in der Gesellschaft. Pflegekräfte arbeiten hart und sind entscheidend für die Betreuung von Patienten, doch oft werden sie nicht angemessen entlohnt und ihre Arbeit wird nicht ausreichend gewürdigt. Dies führt dazu, dass viele Pflegekräfte das Land verlassen oder sich für andere Berufe entscheiden.

Ein weiterer Faktor, der dazu beiträgt, dass Deutschland für Pflegekräfte unattraktiv ist, ist das komplexe und undurchsichtige System der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Viele Pflegekräfte, die im Ausland ausgebildet wurden, haben Schwierigkeiten, ihre Qualifikationen in Deutschland anzuerkennen und einen Job zu finden. Dies führt dazu, dass viele qualifizierte Pflegekräfte das Land meiden.

Auch die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche tragen zur Unattraktivität Deutschlands für Pflegekräfte bei. Oft müssen Pflegekräfte Überstunden leisten und haben keine ausreichenden Pausen. Auch der Mangel an Personal führt dazu, dass Pflegekräfte oft überlastet sind und sich um zu viele Patienten kümmern müssen.

Um dieses Problem zu lösen, müssen wir als Gesellschaft ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Pflegeberufen schaffen. Wir müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte angemessen entlohnt werden und ihre Arbeit ausreichend gewürdigt wird. Außerdem müssen wir das Anerkennungssystem für ausländische Qualifikationen verbessern und die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche optimieren.

Insgesamt sind das komplexe Probleme, die Zeit und Engagement erfordern, um sie zu lösen. Als Unternehmen sind wir bereit, unseren Teil dazu beizutragen und uns für eine bessere Zukunft für Pflegekräfte in Deutschland einzusetzen.

Lösungen für das Problem

  1. Wertschätzung und Entlohnung
    • Es ist wichtig, dass die Arbeit von Pflegekräften angemessen entlohnt wird. Dazu müssen die Löhne in der Pflegebranche erhöht werden.
    • Außerdem müssen wir als Gesellschaft ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Pflegeberufen schaffen. Wir müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte für ihre harte Arbeit ausreichend gewürdigt werden.
  2. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
    • Um qualifizierten Pflegekräften aus dem Ausland den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, müssen wir das Anerkennungssystem für ausländische Qualifikationen verbessern. Hierbei müssen die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
    • Zudem müssen wir sicherstellen, dass die Qualifikationen von ausländischen Pflegekräften in Deutschland entsprechend anerkannt werden.
  3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    • Es ist wichtig, dass Pflegekräfte angemessene Arbeitsbedingungen haben, um eine hohe Qualität der Pflege sicherzustellen. Dazu müssen Überstunden reduziert und ausreichende Pausen gewährleistet werden.
    • Darüber hinaus muss nachhaltig genügend Personal eingestellt werden, um eine Überlastung der Pflegekräfte zu vermeiden.
  4. Förderung der Ausbildung
    • Um den Mangel an qualifizierten Pflegekräften zu beheben, müssen wir die Ausbildung in der Pflegebranche fördern. Hierbei müssen wir sicherstellen, dass die Ausbildung attraktiver wird, um mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.
    • Außerdem müssen wir die Qualität der Ausbildung verbessern, um sicherzustellen, dass die Pflegekräfte eine hohe Qualität der Pflege sicherstellen können.

Fazit

Insgesamt gibt es mehrere Faktoren, die dazu beitragen, dass Deutschland für Pflegekräfte nicht attraktiv genug ist. Um dieses Problem zu lösen, müssen wir als Gesellschaft ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Pflegeberufen schaffen. Wir müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte angemessen entlohnt werden und ihre Arbeit ausreichend gewürdigt wird. Außerdem müssen wir das Anerkennungssystem für ausländische Qualifikationen verbessern und die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche optimieren. Wenn wir diese Maßnahmen ergreifen, können wir sicherstellen, dass Deutschland für Pflegekräfte attraktiver wird und wir genügend qualifizierte Pflegekräfte haben, um eine hohe Qualität der Pflege sicherzustellen.

Haushaltshilfen – Alles, was Sie über Haushaltsschecks für Haushaltshilfen wissen müssen

Haushaltsschecks sind ein großartiges Instrument für Familien, die Haushaltshilfen benötigen. Sie können dazu beitragen, den Alltag zu erleichtern und Familien Zeit und Geld zu sparen. Aber was sind Haushaltsschecks genau und wie funktionieren sie?

In diesem Artikel werden wir alles besprechen, was Sie über Haushaltsschecks wissen müssen, einschließlich der Vorteile und wie sie funktionieren. Wir werden auch erläutern, wer für sie in Frage kommt und wie man sie beantragen kann.

Was sind Haushaltsschecks?

Haushaltsschecks sind eine finanzielle Unterstützung des Staates für Familien, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. Diese können entweder durch eine private Agentur oder direkt eingestellt werden. Durch die Verwendung von Haushaltsschecks können Familien einen Teil der Kosten für die Beschäftigung von Haushaltshilfen vom Staat zurückerstattet bekommen.

Vorteile von Haushaltsschecks

Haushaltsschecks bieten zahlreiche Vorteile für Familien, insbesondere für Familien mit einem niedrigeren Einkommen. Hier sind einige der Vorteile, die Haushaltsschecks bieten:

  • Finanzielle Unterstützung: Haushaltsschecks können dazu beitragen, die Kosten für eine Haushaltshilfe zu senken und somit den Familien Haushaltskosten zu sparen.
  • Flexibilität: Familien können eine Haushaltshilfe einstellen, die ihren Bedürfnissen entspricht und sich um alle anfallenden Arbeiten im Haushalt kümmern kann.
  • Zeitersparnis: Durch die Einstellung einer Haushaltshilfe können Familien Zeit sparen und sich auf andere Dinge konzentrieren, wie z.B. Arbeit, Schule oder Freizeitaktivitäten.
  • Unterstützung von Arbeitsplätzen: Die Beschäftigung von Haushaltshilfen trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei und hilft somit, die lokale Wirtschaft zu stärken.

Wie funktionieren Haushaltsschecks?

Haushaltsschecks funktionieren wie folgt: Familien, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, können einen Teil der Kosten über Haushaltsschecks zurückerstattet bekommen. Die Höhe des Betrags hängt vom Einkommen der Familie ab.

Um Haushaltsschecks zu erhalten, müssen Familien einen Antrag stellen. Der Antrag kann entweder online oder per Post gestellt werden. Der Antrag wird dann vom Staat geprüft und genehmigt, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.

Wer kommt für Haushaltsschecks in Frage?

Nicht alle Familien kommen für Haushaltsschecks in Frage. Die Voraussetzungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen der Familie und der Anzahl der Kinder. Im Allgemeinen kommen Familien mit einem niedrigeren Einkommen eher für Haushaltsschecks in Frage als Familien mit einem höheren Einkommen.

Wie beantragt man Haushaltsschecks?

Die Beantragung von Haushaltsschecks ist einfach und unkompliziert. Familien können den Antrag online oder per Post stellen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente müssen beigefügt werden. Dazu gehört in der Regel eine Kopie des Arbeitsvertrags mit der Haushaltshilfe sowie eine Kopie des Einkommensnachweises der Familie.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss. In der Regel müssen die Anträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden.

Fazit
Haushaltsschecks
sind eine großartige Möglichkeit für Familien, die Haushaltshilfen benötigen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sie bieten zahlreiche Vorteile, einschließlich der Senkung von Haushaltskosten und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Haushaltshilfe einzustellen, sollten Sie sich über die Möglichkeit von Haushaltsschecks informieren und prüfen, ob Sie dafür in Frage kommen.

Wenn Sie weitere Fragen zu Haushaltsschecks haben oder Hilfe beim Beantragen benötigen, wenden Sie sich an die zuständige Stelle oder Agentur in Ihrer Region.

Der Bedarf nach ausgebildeten Pflegekräften wächst und wächst. Nicht zuletzt der demografische Wandel (mehr alte Menschen mit Pflegebedarf, gleichzeitig treten zahlenmäßig immer schwächere Jahrgänge in den Arbeitsmarkt ein) trifft das Gesundheitswesen doppelt. Alte sind nicht nur auf Pflege angewiesen, sondern haben grundsätzlich einen höheren Bedarf an gesundheitlichen Dienstleistungen. Beste Berufschancen also im Gesundheitswesen! Bei aller Kritik an Arbeitszeiten und Gehalt – Jobs gibt es hier bereits jetzt mehr als genug.

Wie ist das Medizinstudium im Detail aufgebaut?

Parallel wird auch die Nachfrage nach Medizinern wird weiter zunehmen. Aus diesem Grund möchten wir diese interessante Infografik zum Medizinstudium in Deutschland veröffentlichen. Der Zugang zum Medizinstudium ist aufgrund der Wartesemesterregelung und der Berücksichtigung einer abgeschlossenen relevanten Ausbildung auch und gerade für Pflegefachkräfte eine Option – wenn ein (Fach-)Abitur vorhanden ist. Also nicht von den 1.0-Abiturnoten abschrecken lassen, die gefordert werden – nur ein kleiner Teil der Studienplätze wird ausschließlich auf Basis der Abinote vergeben.

Infografik zum Medizinstudium in Deutschland

Infografik Medizinstudium in Deutschland

Infografik Medizinstudium in Deutschland

Eine Infografik von medigate, dem Spezialisten für das Medizinstudium in Bulgarien. Quelle: https://www.medigate.eu/infografiken/medizinstudium-in-deutschland/

Aktuell sind etwa 94.000 Studierende in der Humanmedizin an deutschen Universitäten eingeschrieben. Jährlich werden etwa 12.000 Studienplätze für Erstsemester angeboten, wobei die Nachfrage etwa viermal höher ist.

Zum Jahresbeginn wurden in der Pflege durch Gesundheitsminister Spahn sogenannte Personaluntergrenzen eingeführt. Diese beinhalten eine Mindestmaß an Personalausstattung, dass nicht unterschritten werden darf. Nun, einige Monate später, hat man erste Erkenntnisse hierzu.

Vorab: Die Personaluntergrenzen werden von den meisten Krankenhäusern eingehalten, laut Deutsche Krankenhausgesellschaft bei 96 Prozent der Krankenhäuser im zweiten Quartal 2019.

Problem: Pflegekräfte werden einfach „verschoben“

Doch laut Deutschem Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2019; 116(35-36): A-1526 / B-1260 / C-1240) ist das nur die eine Hälfte der Wahrheit: Die Zahlen erscheinen deshalb so gut, weil Krankenhausbetreiber einiges an Kreativität entwickelt haben und die Pflegekräfte gezielt den Sektoren zuordnen, für die Personaluntergrenzen gelten. Dies sind eben nicht alle, wodurch es in anderen Bereichen ohne solche Regelungen eine zum Teil drastische Unterbesetzung gibt.

Erstens können viele Krankenhäuser die Grenzwerte in diesen Abteilungen nur einhalten, indem sie Pflegepersonal aus anderen Abteilungen abziehen, in denen es noch keine Untergrenzen gibt. Zweitens werden die Untergrenzen mancherorts zu Obergrenzen: Krankenhäuser senken ihren Pflegepersonalschlüssel dabei auf die Grenzwerte ab, um Kosten zu sparen. Und drittens sorgt alleine die Einführung der Untergrenzen noch nicht dafür, dass mehr Pflegepersonal auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

In der Diskussion ist nun die Einführung eines Pflegepersonal-bemessungsinstrument (PPBI) bis zum Ende des Jahres, das den globalen Pflegebedarf eines Krankenhauses besser ermitteln und dem Verschiebebahnhof ein Ende bereiten soll.

Wie sollen die 40.000 unbesetzten Stellen in der Pflege gefüllt werden, um die Pflegequalität zu verbessern? Bundesgesundheitsminister hat einen Plan: Er beabsichtigt, neue Abkommen mit Drittstaaten abzuschließen, um Fachkräfte anzuwerben.

Kosovo, Vietnam und Philippinen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, noch im Jahr 2019 mit zwei bis drei Ländern, die nicht der EU angehören, Abkommen über die Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte abschließen zu wollen. „Es geht mir nur um Länder, die selbst noch einen Überschuss an jungen Leuten haben“, äußerte sich die Nachwuchshoffnung der CDU beim Unternehmertag in Duisburg. In Frage kämen Länder wie das Kosovo, die Philippinen und Vietnam.

Berufliche Anerkennung erleichtern

Die Zuwanderung sei nach Spahns Ausführungen ein Weg, um den in Deutschland akuten Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. 2018 fehlten rund 40.000 Fachkräfte, wobei die meisten unbesetzten Stellen in der Altenpflege zu verzeichnen sind. Vorab müssten die Fachkräfte in den jeweiligen Ländern nach deutschen Standards geschult oder in Deutschland nachgeschult werden müssen. Auch solle nach Spahns Wünschen die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigt würde.


Das Jahr 2016 hat grade begonnen –  und bringt einige Neuerungen im Bereich der Gesundheit und Pflege mit sich. Nicht nur Reformen bestehende Gesetze werden in Angriff genommen, sondern auch völlig Neue entworfen. Wichtige Punkte sind hierbei die Verbesserung der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz), sowie dem steigenden Bedarf an Pflegepersonal entgegen zu wirken (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Damit soll die Versorgung im Krankenhaus, sowie die Pflegebedingungen zu Hause von bedürftigen Personen grundlegend verbessert werden.

Krankenhausstrukturgesetz

Bereits im November des Jahres 2015 wurde dieses Gesetz verabschiedet und soll mit 1. Januar 2016 in Kraft treten. Ziel ist es, die Qualität und Finanzierung der Krankenhäuser zu verbessern. Erfolgen soll dies durch eine Aufstockung des Personals und höhere Fördergelder.

Damit Krankenhäuser in Zukunft mehr Pflegepersonal einstellen können, erhalten sie durch das sogenannte „Pflegestellen-Förderprogramm“ alleine in den Jahren 2016 – 2018 Fördergelder in der Höhe von insgesamt 660 Millionen Euro. Dadurch soll v.a. die „Pflege am Bett“ verbessert werden. Für die folgenden Jahre stehen diesen weiterhin jährlich 330 Millionen zur Verfügung. Zusätzlich wird es ab 2017 den „Versorgungszuschlag“ in der Höhe von 500 Millionen geben, womit die Pflegeausstattung der Krankenhäuser regelmäßig verbessert werden soll. Diese Summe wird anteilsmäßig nach der Höhe der Pflegepersonalkosten auf die Krankenhäuser verteilt.

Unerwähnt bleiben darf nicht, dass die Ausgaben für die Kostenträger durch das Krankenhausstrukturgesetz steigen werden, wobei allerdings 90% dieser Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Alleine im Jahr 2016 werden die Einnahmen der deutschen Krankenanstalten um 0,9 Milliarden Euro, in Zukunft sogar noch mehr steigen: für 2017 werden Einnahmen von 1,9 Milliarden prognostiziert und bis 2020 sollen die Zahlen einen Höhepunkt von rund 2,5 Milliarden erreichen. Dem gegenüber stehen strukturelle Neuerungen, die wiederum zu sinkenden Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe führen sollen. Dazu zählen beispielsweise das Einholen von zweiten Meinungen vor Eingriffen oder diverse Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Mit diesem Gesetz soll der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert werden, womit sowohl alle psychisch, als auch physisch pflegebedürftigen Personen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherungen erhalten sollen. Da diese oft von Angehörigen gepflegt werden, wird diesen Privatpersonen in Zukunft ein Anspruch auf Beratung eingeräumt um die Pflege besser durchführen zu können.

Außerdem werden die 5 Pflegegrade (wer ist wie pflegebedürftig?) bundesweit neu definiert, womit auch alle deutsche Bundesländer verpflichtet sind, die Verträge über die Versorgung anzupassen. Vor dieser Neueinführung sind die Träger der Pflegeeinrichtungen und -kassen, sowie Sozialhilfeträger verpflichtet Überprüfungen bzgl. der Personalstrukturen durchzuführen und ggf. an die neuen Standards anzupassen. Bis zum 30. September 2016 müssen neue Pflegesätze von den Einrichtungen (das Entgelt, das die Kostenträger an die Pflegeeinrichtungen entrichten müssen) beschlossen werden. Außerdem soll bis 2020 auch ein System zur Messung des künftigen Personalbedarfs entwickelt werden, um diesen in Zukunft besser befriedigen zu können.

Bereitschaftsdienst gehört für viele der bundesweit etwa 950.000 in der Pflegebranche Beschäftigten zum beruflichen Alltag mit dazu. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden, dass Pflegekräfte auch für diese Bereitsschaftszeiten Anspruch auf den vollen Mindestlohn haben. Der Mindestlohn in der Pflegebranche war im August 2010 eingeführt worden.

In der Begründung hieß es, das Mindestentgelt sei laut Gesetz „je Stunde“ festgelegt und knüpfe damit an die Arbeitszeit an. Dazu gehörten auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst, weil sich der Beschäftige dann an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten müsse, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Betroffene haben nun die Chance, ein Jahr rückwirkend Ansprüche geltend machen. Entscheidend ist also nicht die reine Arbeitszeit (im engeren Sinne – denn auch Bereitschaft bedeutet ja nicht „Freizeit“).

Entschieden wurde über die Klage einer Mitarbeiterin eines privaten Pflegedienstes in Baden-Württemberg. Sie war unter anderem für die Pflege und Betreuung von zwei dementen Frauen in zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten verantwortlich. In diesen Arbeitsphasen wohnte sie auch im Haus der zu Betreuenden. Die Nachtzeit wollte der Arbeitgeber als Arbeitsbereitschaft jedoch nicht bezahlen: Die Pflegerin habe nicht tatsächlich rund um die Uhr gearbeitet und Bereitschaftsdienste könnten per Arbeitsvertrag geringer vergütet werden.

Klägerin erhält Gehalt nachgezahlt

Dem schlossen sich die obersten deutschen Arbeitsrichter mit Blick auf die Regelungen für die Pflegebranche nicht an. Vereinbarungen auf Ebene der Arbeitsverträge, die reduzierte Stundenlöhne vorsehen, seien unwirksam, entschieden die Erfurter Richter und gewährten der Klägerin einen Anspruch auf Nachzahlung von 2200,- Euro für die drei Monate im Jahr 2010. Der Arbeitgeberverband Pflege unterstützte den Richterspruch. Mit der neuen Regelung zum Pflege-Mindestlohn ab 1. Januar sei bereits klar festgelegt worden, „Bereitschaftszeiten sind als Arbeitszeiten zu werten“, wird Verbandssprecher Steffen Ritter auf Tagesschau.de zitiert (Stand 2023: Artikel nicht mehr Online). Mit einer Flut an Nachforderungen rechne der Verband nicht. Die meisten Arbeitgeber hätten das schon in der Vergangenheit korrekt gehandhabt. Ritte sagte zudem, ihm seien keine weiteren Klagen zu diesem Thema bekannt.

Bei drei viertel der Fälle, in denen Eltern zu Hause von ihren Kindern gepflegt werden, erfolgt die Pflege durch eine einzige Person. Dies gilt auch bei Mehrkindfamilien. Und wie zu erwarten war, ist dies in den meisten Fällen eine Tochter, dreimal so häufig kümmern sich diese um pflegebedürftige Mütter oder Väter, verglichen mit Söhnen.

Die fand der Soziologe Marcel Raab in einer Studie heraus. Er arbeitet für das Wissenschaftszentrum Berlin und wertete gemeinsam mit Henriette Engelhardt und dem Soziologen Thomas Leopold von der Universität Amsterdam Daten der amerikanischen „Health and Retirement Study“ für die Jahre 1998 bis 2008 aus. Die Studie bezieht sich auf amerikanische Familien, für Deutschland stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung.

In den USA wurden 2452 Eltern-Kind-Paaren aus 641 Familien im Übergang zur Pflegephase befragt. Bei Beginn der Pflege sind die Eltern im Schnitt 77 Jahre, die pflegenden Kinder 49 Jahre. Die Geschwister, die in der Nähe des Wohnorts der Eltern leben, pflegen deutlich häufiger. Außerdem ist erkennbar, dass erstgeborene Kinder stärker in die Verantwortung genommen werden.

Auch wenn diese Zahlen nicht eins zu eins für Deutschland übernommen werden könnten, dürfte die Tendenz auch hierzulande vergleichbar sein. Pflege in der Familie bleibt weiterhin Frauensache.

In ihrer jüngsten Engpassanalyse, in der die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufe mit dem größten Missverhältnis zwischen Arbeitskräftenachfrage und -angebot miteinander vergleicht, wird ein massiver Mangel an examinierten Altenpflegekräften festgestellt. Die Daten

Der Mangel, für die Daten aus der zweiten Jahreshälfte Jahr 2012 verwendet wurden, ist bei examinierten Fachkräften und Spezialisten besonders ausgepräft. Er zeigt sich ausnahmslos in allen Bundesländern.

Gegenüber der letzten Untersuchung vom Juni 2012 hat sich die Situation erneut verschlechtert, so die BA. Demnach sind Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte im Bundesdurchschnitt 124 Tage vakant (+56 Prozent gegenüber dem Durchscnnitt aller Berufe). Auf 100 gemeldete Stellen kommen rechnerisch nur noch 35 Arbeitslose, was einen Rekordwert darstellt. Zum Vergleich: Bei Humanmedizinern, die auch als Beruf mit einem akuten Fachkräftemangel gezählt werden, kommen auf 100 gemeldete Stellen immerhin 98 Arbeitslose, bei examinierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften liegt das Verhältnis bei 72 Arbeitslosen je 100 gemeldeten Arbeitsplätzen, wobei in diesem Fall die Situation in den ostdeutschen Bundesländern merklich besser als in Westdeutschland sei.