Das ZDF-Magazin WISO befasste sich in seiner Ausgabe vom 26. Juli 2010 unter anderem mit dem Thema Pflege zu Hause durch osteuropäisches Personal. Vorgestellt wurde ein Modellversuch der Caritas Osnabrück, die seit kurzem eine Art „Betreuung“ von polnischen Pflegerinnen anbietet. Diese werden direkt bei den deutschen Haushalten eingestellt, d.h. es handelt sich nicht um Personal der Caritas. Dabei findet das Verfahren der Vermittlung durch die Arbeitsagentur Anwendung.
Hierzu stellen wir fest:
Im Beitrag wurde dies als die scheinbar einzig „legale“ Möglichkeit zur Erbringung der Grundpflege im Haushalt dargestellt. Dies stimmt so jedoch nicht. Wir plädieren für die im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit mögliche Erbringung von Pflegedienstleistungen in deutschen Haushalten durch osteuropäische Unternehmen. Der Haushalt geht also kein Arbeitsverhältnis mit der Pflegerin ein. Denn dies bringt einige Risiken und Nachteile mit sich, auf die im WISO-Beitrag nicht eingegangen wurde.
- Ist die eingesetzte Pflegerin körperlich und seelisch in der Lage, die Pflege über einen langen Zeitraum (6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre oder noch länger) zu erbringen?
- Da ein Arbeitsvertrag nach dt. Recht zwischen Haushalt und Pflegerin abgeschlossen wird: Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus? Wie wird die Pflege in dieser Zeit erbracht?
- Im Fall einer längeren Krankheit der Pflegekraft: Wie wird verfahren? Eine Kündigung ist kaum durchsetzbar – das Gehalt müsste in diesem Fall, wie auch im Urlaub, weiter bezahlt werden, zusätzlich zu den Kosten für eine Vertretung.
- Werden die gesetztlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten eingehalten? Wie ist dies im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege zu realisieren?
- Als Arbeitgeber sollte man sich auch mit den Themen Kündigungsschutz auseinandersetzen
Selbstverständlich bieten wir auch die Vermittlung von Haushaltshilfen an, die in den Haushalten angestellt werden.
Unserer Auffassung nach aber ist, zumindest bei einem mittlerem Grundpflege-Bedarf, die Anstellung einer Haushaltshilfe in dem in WISO dargestellten Weg nicht sinnvoll. Neben hohen Kosten sollte man sich mit den diversen (Kosten-)Risiken und dem Punkt Urlaubsvertretung auseinandersetzen, die eine solche Lösung zwangsläufig mit sich bringt.
Aber natürlich ist der dort beschriebene Weg besser als eine „illegale“ Beschäftigung von Pflegekräften – aber diese lehnen wir verständlicherweise ohnehin ab.
Mindestlohn für Pflegekräfte
Ab August 2010 gelten die neuen Mindestlöhne in der Pflegebranche
Für die mehr als 600.000 Beschäftigte in der Pflegebranche wird ab August 2010 ein Mindestlohn gelten. Der neu eingeführte Mindestlohn für Pflegekräfte beträgt pro Stunde mindestens 8,50 Euro im Westen Deutschlands und Berlin sowie 7,50 Euro im Osten. Rechtliche Grundlage ist eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die das Bundeskabinett am 14. Juli 2010 verabschiedet hat. Der Bundestag muß nicht mehr zustimmen, die Verordnung ist damit sofort wirksam, aber vorerst bis Ende 2014 befristet. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt zum Januar 2012 und zum Juli 2013 um jeweils 25 Cent, so dass er ab Mitte 2013 9 Euro im Westen und 8 Euro im Osten beträgt.
Wie die FAZ berichtet, gilt der Mindestlohn nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen – wie das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Hauswirtschaftskräfte oder Betreuer für Demenzkranke sind hiervon nicht betroffen.
Hierzu stellen wir fest:
Für Osteueorpäische Kräfte, die im Rahmen der 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden, findet der Mindestlohn keine Anwendung, wenn sich deren Aufgaben auf die Betreuung von Seniorinnen und Senioren beschränken. Das bedeutet, dass fachmedizinische Handlungen wie z.B. der Wechsel von Verbänden oder der Austausch eines Katheters nicht erbracht werden dürfen. Unter diesen Umständen ist der Mindestlohn für die Pflegerinnen (die nicht als examininierte Fachkräfte eingesetzt werden) irrelevant.
Noch ein Hinweis: “Pflegekräfte aus Osteuropa – Rundumversorgung ganz legal”
In der FAZ ist am 28.01.2010 ein interessanter Beitrag zur Thematik 24-Stunden-Pflege erschienen, der die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzeigt.